SPD fordert mehr Transparenz im Rathaus

Das Rats- und Bürgerinfirmationssystem Taufkirchen - Quelle: Gemeinde Taufkirchen
Das Rats- und Bürgerinfirmationssystem Taufkirchen - Quelle: Gemeinde Taufkirchen

Bürger sollen vor den Sitzungen Gemeinderatsvorlagen lesen dürfen

 

Eine Woche vor jeder Gemeinderatssitzung lädt der Erste Bürgermeister die Gemeinderatsmitglieder dazu ein und versendet gleichzeitig die Tagesordnung mitsamt Beschlussvorlagen.

 

Die Beschlussvorlagen sind entscheidend für die Vorbereitung der Kommunalpolitiker. Darin werden die Sachverhalte dargestellt und die Entscheidungsvorschläge festgehalten. Wichtige Unterlagen die bislang nur den Gemeinderäten zugänglich sind, obwohl sie häufig alle Gemeindebürgerinnen und -bürger betreffen.

 

Damit soll nun Schluss sein. Geht es nach der SPD sollen genau diese Vorlagen in Zukunft über die Gemeindehomepage heruntergeladen werden können. Dadurch soll sich die Verwaltung gegenüber den Bürgern öffnen und einen Einblick in ihre Arbeit gewähren, auf der alle politischen und strategischen Entscheidungen der Gemeinde fußen.

 

Diese Praxis wird bereits von einigen Gemeinden im Landkreis und sogar in der Landeshauptstadt München praktiziert. Im Ratsinformationssystem der Landeshauptstadt München beispielsweise (www.ris-muenchen.de) können alle öffentlichen Vorlagen jederzeit heruntergeladen werden.

 

SPD-Fraktionschefin Rosemarie Weber dazu:

 

"Öffentliche Beschlussvorlagen werden ohnehin nach erfolgten Beschluss bereits jetzt im Ratsinformationssystem der Gemeinde über die Sitzungsprotokolle zur Verfügung gestellt. Es gibt also gar keinen Grund, warum man diese Daten nicht schon vorab zur Verfügung stellen sollte. Das kann nur im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sein."

 

SPD-Ortsvereinschefin Birgit Schmidl ergänzt:

 

"Nicht nur wir sollen die Gelegenheit haben umfassend über Gemeinderatsbeschlüsse informiert zu sein, sondern alle. Es ist ganz klar, dass das Interesse an der Politik nicht besonders hoch sein kann, wenn man sich nicht einmal vorab umfassend informieren kann."

 

Den Orginalantrag lesen Sie hier.

 

(MD)

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