Gericht bestätigt Demo-Verbot

Foto: SPD
Foto: SPD

Demo am Montag findet dennoch statt

 

Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat mit seiner heutigen Entscheidung den Eilantrag von SPD und Grüne Taufkirchen abgelehnt. Damit wollten die beiden Parteien erreichen, dass das vom Landratsamt München ausgesprochene Verbot zu Fuß auf der Autobahn zu demonstrieren aufgehoben wird.

Im Wesentlichen folgt das Gericht der Auffassung des Landratsamtes, dass eine Autobahn für den überörtlichen Verkehr von so großer Bedeutung sei, dass das Versammlungsrecht hinter dem Recht der Autofahrer am ungehinderten Vorankommen zurückzutreten hat.

Die Demo am kommenden Montag wird dennoch stattfinden, jedoch ohne den Fußmarsch. Treffpunkt ist unverändert um 18:00 Uhr am Waldparkplatz an der Auffahrt zur A995 Anschlussstelle Taufkirchen-West.

Grünen Fraktionschef David Grothe dazu:

„Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist ein politischer. Es ist weiterhin unverständlich, warum die Versammlungsfreiheit mit der Begründung der öffentlichen Sicherheit und flüssigen Verkehrsführung auf der Autobahn eingeschränkt wird. Bei Baustellen oder Unfällen muss die Autobahn auch gesichert und der Verkehr umgeleitet werden. Warum gilt das nicht für eine friedliche Demonstration nach Artikel 8 des Grundgesetzes?“

SPD-Gemeinderat Matteo Dolce dazu:

"Wir sind natürlich enttäuscht. Mit der Entscheidung wird auch juristisch besiegelt, dass lärmgeplagte Anwohner faktisch keine Möglichkeit haben sich gegen den Dauerlärm zu wehren. Die Demo hätte die einmalige Chance dargestellt dies öffentlich zu tun.
Wir werden die Entscheidung des Gerichts aber akzeptieren. Das heißt aber nicht, dass wir aufhören uns neue Strategien zu überlegen um das überfällige Lärmschutzziel zu erreichen. Immerhin hatte diese Auseinandersetzung einen ganz konkreten Erfolg: Der Freistaat Bayern musste offen zugeben, dass die A995 zu eine der Meist befahrenen Strecken im Großraum München gehört. Damit zählen keine Ausreden mehr. Auch in Taufkirchen muss ein durchgängiges Tempo 80 her.“

Durch die Entscheidung im Eilverfahren ist die Klage grundsätzlich noch nicht vom Tisch. Das Gericht hat lediglich oberflächlich die Erfolgsaussichten geprüft. SPD und Grüne werden jetzt entscheiden müssen, ob sie die Klage zurückziehen oder auf eine abschließende Entscheidung warten.

 

(MD)

Kommentar schreiben

Kommentare: 0