Bürgerantrag

Ihr direkter Weg selbst Politik zu gestalten!

Der SPD-Bürgerantrag

Nach § 15 der Satzung der SPD-Taufkirchen kann jede Bürgerin und jeder Bürger der Gemeinde Taufkirchen beantragen, dass sich der Vorstand der SPD-Taufkirchen mit einer politischen Sachangelegenheit befasst, egal ob sie/er Mitglied der SPD ist oder nicht.

Form

Der SPD-Bürgerantrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Möchten Sie einen Antrag per E-Mail oder per Post verschicken, klicken Sie bitte auf Kontakt. In jedem Fall ist der Antrag mit einer Begründung zu versehen.

Entscheidung

Der Vorstand entscheidet durch Beschluss. Dabei können folgende Entscheidungen getroffen werden:

 

  • Der Antrag wird abgelehnt.
  • Der Antrag wird als Parteiantrag an die übergeordnete Parteigliederung gestellt.

(Dies wird vor allem dann relevant sein, wenn es sich um eine nicht gemeindliche Angelegenheit handelt. Parteianträge können die Parteiebenen bis zum Bundesparteitag durchlaufen, sodass es auch denkbar wäre, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion mit einem hier gestellten Antrag befasst.)

  • Der Antrag wird an die Gemeinderatsfraktion überwiesen.

(Dies wird dann der Fall sein, wenn es sich um eine gemeindliche Angelegenheit handelt. Die Fraktion entscheidet dann ob Sie den Antrag im Gemeinderat einbringt.

 

Die Entscheidung des Vorstandes wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Unzulässige Anträge

Hat der Vorstand über denselben oder einen nahezu gleichen Antrag bereits entschieden, ist der erneute Antrag unzulässig. Ebenso verhält es sich mit sinnentleerten Anträgen.


Stellen Sie jetzt Ihren Antrag!

Mit diesem Formular können Sie jetzt elektronisch einen Bürgerantrag stellen:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.