Nach § 15 der Satzung der SPD-Taufkirchen kann jede Bürgerin und jeder Bürger der Gemeinde Taufkirchen beantragen, dass sich der Vorstand der SPD-Taufkirchen mit einer politischen
Sachangelegenheit befasst, egal ob sie/er Mitglied der SPD ist oder nicht.
Der SPD-Bürgerantrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Möchten Sie einen Antrag per E-Mail oder per Post verschicken, klicken Sie bitte auf
Kontakt. In jedem Fall ist der Antrag mit einer Begründung zu versehen.
Der Vorstand entscheidet durch Beschluss. Dabei können folgende Entscheidungen getroffen werden:
(Dies wird vor allem dann relevant sein, wenn es sich um eine nicht gemeindliche Angelegenheit handelt. Parteianträge können die Parteiebenen bis zum Bundesparteitag durchlaufen, sodass es auch denkbar wäre, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion mit einem hier gestellten Antrag befasst.)
(Dies wird dann der Fall sein, wenn es sich um eine gemeindliche Angelegenheit handelt. Die Fraktion entscheidet dann ob Sie den Antrag im Gemeinderat einbringt.
Die Entscheidung des Vorstandes wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Hat der Vorstand über denselben oder einen nahezu gleichen Antrag bereits entschieden, ist der erneute Antrag unzulässig. Ebenso verhält es sich mit sinnentleerten Anträgen.